Die Lichterfestsatzung ist die Grundlage zur Durchführung des Wilsdruffer Lichterfestes und Bestandteil der Anmeldung!
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (siehe 🔗 Kontakt) an die Organisationsleitung zurück.
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| | Anschreiben Lichterfestteam an Händler/Standbetreiber |
| | Anmeldeformular Händler/Standbetreiber 2024 |
| | Satzung der Stadt Wilsdruff zur Durchführung des Wilsdruffer Lichterfestes (Lichterfestsatzung) |
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Für Standbetreiber die im Rahmen des Lichterfestes Heißgetränke ausschenken, insbesondere Glühwein, Punsch und Tee, ist die Teilnahme an dem einheitlichen Kundenpfandsystem, inkl. Nutzung und Spülung der durch einen Dienstleister bereitgestellten Ausschankgefäße, verpflichtend.
Sollte dies für Sie zutreffen, senden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen "Vertrag Geschirrvermietung 2024", an die in dem Vetrag aufgeführten Kontaktdaten, sowie die ausgefüllte und unterschriebene "vorübergehende Schankgenehmigung" an die Organisationsleitung (siehe 🔗 Kontakt).
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| | Vertrag Geschirrvermietung 2024 |
| | Bestellformular Tassen 2024 |
| | Schankgenehmigung (Anzeige über vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass) |
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Wichtige Hinweise des Amtes für Lebensmittelüberwachung des Landratamtes Sächische Schweiz-Osterzgebirge
Merkblätter
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| | Beachtenswertes für das Veranstalten von Volksfesten |
| | Küchen- und Speiseabfälle |
| | Beachtenswertes zur Behandlung und Abgabe von Eiern und roheihaltigen Lebensmitteln |
| | Beachtenswertes zur Angabe von Zusatzstoffen und bestimmten Zutaten |
| | hygienische Mindestanforderungen an Grillstände |
| | Belehrungsbogen Infektionsschutzgesetz gemäß § 43 Abs. 1 |
| | Weitere Hinweise... |
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